Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentl. Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit 3,45% der durchschnittlichen Baukosten für einen Längenmeter des Rohrnetzes (Euro 145,00), das ist mit Euro 5,- festgesetzt.