Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,10 € pro 1 m³

Die Wasserbezugsgebühr wird für Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Wassermesser beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 des NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 gerechnet.