Richtlinien Sonnenenergie und Wärmetauschanlagen

Förderung von Sonnenenergie und Wärmetauschanlagen 
​Richtlinien

​​Die Marktgemeinde Hohenberg fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und Wärmetauschanlagen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

1) Gefördert werden Kollektoranlagen und Wärmepumpen zur Aufbereitung des Warmwassers für den Haushalt bzw. für die Wohnraumbeheizung. Weiters werden photovoltaische Anlagen zur Gewinnung von elektrischem Strom aus Solarzellen gefördert.

2) Die Anlagen müssen nach dem 1. Jänner 2009 neu errichtet worden sein.

3) Für den Zuschuss ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohenberg und die Erstattung einer Bauanzeige erforderlich.

4) Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der saldierten Rechnungen nach Fertigstellung der Anlage (Funktionsattest) und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

5) Förderungshöhe: Gefördert wird jede Anlage mit 10% der Anschaffungskosten höchstens mit 300,- Euro.

6) Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderungsmittel besteht nicht.

Gemeinderatsbeschluss 25.09.2008 in der Fassung vom 18.10.2012.